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Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag vom 13.12.2017                                                                                                                                                                  

Bessere Konditionen 
über Rahmenverträge von Gewerkschaften

Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, lohnt es sich zu schauen, ob es für Ihre Berufsgruppe eine Absicherung über ihre spezielle Branche gibt. Bei manchen Berufen, ist es nicht auf den ersten Blick ersichtlich, dass er einer speziellen Branche angehört.

Oder wussten Sie, dass ein Schreiner berechtigt ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung der MetallRente abzuschließen? Und eine Drogistin oder ein Ergotherapeut eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Klinikrente?

Branchen der METALL RENTE
Die Berufsunfähigkeitsversicherung über das Versorgungswerk MetallRente ist ein umfangreicher Versicherungsschutz für alle Beschäftigten der folgenden Branchen:

  • Metall-
  • Elektro-
  • Stahl-
  • Holz-
  • Kunststoff-
  • IT-
  • Textil- und Bekleidungsindustrie

Branchen der KLINIK RENTE
Folgende Branchen können das Versorgungswerk nutzen:

  • Kranken- oder Altenpfleger/in
  • Apotheker/in
  • Drogistin
  • Zahntechniker/in
  • Verwaltungsangestellte/r
  • Physiotherapeut/in
  • Medizinische oder Zahnmedizinische Fachangestellte/r
  • Psychologischer Psychotherapeut/in
  • Rettungsdienst

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Günstigere Beiträge, da Sie von Großkundenkonditionen profitieren
  • Dauerhafte Vorteile, auch wenn Sie die Branche wechseln, kann ihre individuelle Berufsunfähigkeitsversicherung für spezielle Branchen bestehen bleiben
  • Vorteile für die ganze Familie. Auch ihr Ehepartner, Lebensgefährte und ihre Kinder können von ihrer Absicherung über die Branche profitieren
  • Orientieren Sie sich beruflich neu, kann Ihnen der Berufsunfähigkeitsschutz der beiden Versorgungswerke die Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe gewähren

Beitrag vom 29.11.2017                                                                                                                                                                  

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
Warum ein frühzeitiger Versicherungseintritt Sinnvoll ist!

Schüler und Berufsunfähigkeit passen auf den ersten Blick nicht zusammen. Beim genaueren hinschauen ergibt sich jedoch ein sehr schlüssiges Bild. Warum? Weil die heutigen Schüler, die Berufstätigen von morgen sind.

Schließt man eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Schüler ab, so kann man davon profitieren, dass der junge Mensch noch keine Vorerkrankungen hat und problemlos in die Versicherung aufgenommen wird. Die frühzeitige Absicherung ist in der Regel sehr günstig. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Staffelbeitrages, bei dem die Beiträge der ersten Jahre stark reduziert sind, bei vollem Versicherungsschutz. Erst bei Eintritt in das Berufsleben ist der volle Beitrag zu zahlen.

Ein weiterer Vorteil ist: die einmal zugesagte Absicherung bleibt auch dann erhalten, wenn im späteren Berufsleben ein risikoreicher Beruf ausgeübt wird. Viele Handwerkliche Berufe fallen in diese Kategorie, die mit einer hohen monatlichen Beitragsrate verbunden ist, oder die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung unmöglich machen.

Daher lohnt es sich gegen Ende der Schulzeit zusammen mit seinem Kind zu besprechen in welche berufliche Richtung es gehen soll, um Gegebenenfalls von der Schüler-Klausel zu profitieren, solange die Berufsunfähigkeitsversicherung vor Ende der Schulzeit abgeschlossen wird.


Beitrag vom 15.11.2017                                                                                                                                                               

Berufsunfähigkeitsversicherung 
Die 9 wichtigsten Kriterien die Sie beachten sollten

1.) Die Berufsunfähigkeit (BU) Rente ist endlich – schließen Sie potentielle Zahlungslücken

Um finanziellen Engpässen im Falle einer Berufsunfähigkeit vorzubeugen, sollte vor Abschluss genau abgewogen werden bis zu welchem Alter Zahlungen einer BU notwendig sind. Die individuelle Vorsorgesituation gilt es hierbei mit zu berücksichtigen. Die Allgemeine Empfehlung ist jedoch, das eine
BU bis zum Eintritt des Rentenalters zahlen sollte, sprich aktuell bis zum 67. Lebensjahr.

Generell gibt es 2 verschiedene Modelle, einmal die reine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem monatlichen Risikobeitrag, der den Kunden im Schadenfall absichert. Hier zahlt der Kunde nur für das Risiko, jedoch wird kein Sparguthaben aufgebaut. Dies ist die kostengünstigere Variante.

Zweitens gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Sparanteil, bei dieser Variante ist der monatliche Beitrag höher, da ein Teil des Beitrags als Sparguthaben angelegt wird. Unsere Empfehlung hierzu ist, sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nur auf die reine Risiko Berufsunfähigkeitsversicherung zu konzentrieren und den Sparanteil anderweitig anzulegen. Beispielsweise in einen Investment Sparplan.


2.) Niedrige Beiträge in den ersten Versicherungsjahren, dafür aber ein frühzeitiger Abschluss der Versicherung

Bei der Auswahl des Produktes sollten grade jüngere Versicherte (z.B. Auszubildende oder Studenten) darauf achten, dass die Beiträge in den Anfangsjahren nicht zu hoch ausfallen, jedoch Bedarfsgerechten Versicherungsschutz bieten. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Verträge mit günstigen Einstiegsbeiträgen an, die jedoch ab Vertragsbeginn den gleichen, hochwertigen Versicherungsschutz wie in den Folgejahren bieten.

Zu hoch angesetzte Monatsbeiträge die letztlich zu Zahlungsverzögerungen oder Ausfällen führen, können unter Umständen den Versicherungsschutz gefährden. Da grade bei Geringverdienern wie Auszubildenden oder Studenten, das Verhältnis zwischen monatlichem Versicherungsbeitrag und dem Netto einkommen stimmen sollte.

BU-Versicherung so früh wie möglich abschließen
Ihr BU-Versicherungsbeitrag ist umso günstiger, je früher Sie Ihre BU-Versicherung abschließen, da sich der Beitrag am Eintrittsalter bemisst. Ein weiterer Vorteil an einem frühzeitigen Abschluss ist, dass Sie in jungen Jahren meist noch keine gravierenden Vorerkrankungen oder Einschränkungen haben die wiederum zu höheren Versicherungsbeiträgen führen.

Darum unser Tipp: befassen Sie sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sobald Sie Ihr erstes regelmäßiges Einkommen beziehen, bzw. vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages.


3.) Flexibilität

Achten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine hohe Flexibilität im Vertrag. Dies beinhaltet z.B., dass man den Beitrag in besonderen Lebenssituationen für einen befristeten Zeitraum herabsetzen kann.
Gründe für eine Herabsetzung können zum Beispiel sein: Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder andere persönliche Gründe die zu einem geringeren Einkommen über einen befristeten Zeitraum führen.


4.) Abstrakte und konkrete Verweisung - Begriffserklärung

Abstrakte Verweisung
Ist diese Klausel im Versicherungsvertrag eingeschlossen, kann der Versicherer die Auszahlung der versicherten Leistung mit der Begründung verweigern, dass der Betroffene zwar seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann, sehr wohl jedoch einen anderen „angemessenen“ Beruf.
Als angemessen gilt grundsätzlich: ein Beruf der in etwa der bisherigen Lebensstellung, den Erfahrungen und dem Wissen der versicherten Person entspricht. Jedoch ist dies im konkreten Fall immer Ermessensache und muss nicht selten vor Gericht geklärt werden.

Konkrete Verweisung
Eine konkrete Verweisung ist in den meisten Versicherungsverträgen enthalten und kann auch nicht ausgeschlossen werden. Sie bedeutet, dass die Versicherung die Auszahlung einer Rente nicht unter Verweisung auf die mögliche Ausübung eines anderen Berufes verweigern darf, jedoch die Auszahlung zurückhalten kann, sofern die versicherte Person konkret einen Beruf ausübt der in etwa der bisherigen Lebensstellung entspricht. Begründung hierfür ist, dass wieder ein Einkommen erzielt wird und somit die Grundlage für die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegfällt.

Unsere Empfehlung: Es sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag einen Verzicht auf die „Abstrakte Verweisung“ enthält. Ein Mehrbeitrag ist in diesem Fall gut investiert.


5.) Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung

Da sich die Lebensumstände und auch die gesundheitliche Situation im Laufe der Zeit verändern kann, ist es wichtig die Möglichkeit mit einzuschließen, dass eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Dies bedeutet, dass der Kunde die versicherte BU-Rente auf einen Schlag erhöhen kann wenn sich die Lebensumstände geändert haben.
Die Erhöhung ist meist nur bei besonderen Anlässen wie die Geburt eines Kindes, Heirat, Abschluss des Studiums oder einer Gehaltserhöhung möglich. Ohne eine Nachversicherungsgarantie sind Änderungen an den Vertragsbedingungen meist nicht möglich.

Besonders wichtig für junge Versicherte
Wer früh eine BU-Versicherung abschließt, kann somit beim Vertragsabschluss von seiner guten Gesundheit profitieren und die BU-Rente bei Bedarf in späteren Jahren flexibel an sein steigendes Einkommen anpassen.


6.) Stundung der Beiträge (während der Prüfung des Anspruches)

Wenn ein Versicherungsbeitrag über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt werden kann, besteht das Risiko der fristlosen Kündigung des Vertrages von Seiten der Versicherung. Da vom Antrag der BU-Rente bis zum finalen bewilligungsbescheid schnell einige Monate vergehen können, sind finanzielle Engpässe vorprogrammiert. In diesem Zeitraum kann der betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr arbeiten, hat also den Verdienstausfall, muss aber die Versicherungsbeiträge weiterhin zahlen um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.

Sollte im Vertrag nicht aufgeführt sein, dass die Gesellschaft von sich aus vorläufig auf die Beiträge verzichtet bis die Prüfung des Falles abgeschlossen ist, sollte der Kunde darauf bestehen, das die Versicherung auf Antrag die Beiträge stundet. Dies bedeutet im Schadensfall, dass der Versicherte bis zur endgültigen Entscheidung der Bewilligung/Ablehnung die Beiträge aussetzen darf. 

Im Falle einer Ablehnung der BU-Rente, müssen die gestundeten Beiträge jedoch nachgezahlt werden.


7.) Meldefristen „vermeiden“

In manchen Berufsunfähigkeitsverträgen sind sogenannte Meldefristen vermerkt. Diese legen fest in welchem Zeitraum ein Antrag auf eine BU-Rente gestellt werden muss. Wichtig ist, dass die Verträge entweder sehr „großzügige“ Meldezeiten/Meldefristen beinhalten oder sogar gänzlich darauf verzichten.

Ein klassischer Fall ist: der Kunde bezieht wegen Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld (KT) aus einer Privaten Krankenversicherung. Da der Bezug von Krankentagegeld den Bezug einer BU-Rente zeitgleich ausschließt, denken viele Versicherte nicht daran den Antrag bei dem BU-Versicherer einzureichen und verpassen damit wichtige Fristen, die sich langfristig nachteilig für Sie auswirken können.


8.) Vorvertraglichkeit

Es besteht kein Zweifel daran, dass Versicherungsunternehmen Sanktionsmöglichkeiten haben müssen, wenn bei Antragstellung fahrlässig oder gar vorsätzlich unwahre oder unvollständige Angaben gemacht werden. Dies betrifft oft die Gesundheitsfragen, kann jedoch z.B. auch die Einstufung der Berufsgruppe betreffen.

Unser Tipp: Um diesem Fall vorzubeugen ist anzuraten, wer sich mit der Einstufung der Berufsgruppe nicht sicher ist, füllt einen Berufsfragebogen der Versicherungsgesellschaft aus und überlässt der Versicherung selbst die Einstufung und beugt so Missverständnissen vor.

Bei Gesundheitsfragen wird immer angeraten diese äußerst gewissenhaft zu beantworten.
Im schlimmsten Fall kann es sonst passieren, das der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit wird.


9.) AU Klausel (Arbeitsunfähigkeit Klausel)

Zu Guter Letzt, ist es wichtig darauf zu achten, dass eine gute Arbeitsunfähigkeit (AU) Klausel mitversichert ist und diese auch über einen längeren Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeits-Rente (AU-Rente) auszahlt. Als Richtwert gilt, eine gute AU-Rente kann bis zu maximal 36 Monate, über die ganze Vertragslaufzeit ausgezahlt werden. Wenn sich im Verlauf herausstellt, dass es sich um einen Berufsunfähigkeitsfall handelt, schließt sich die Berufsunfähigkeits-Rente nahtlos an die Arbeitsunfähigkeitsrente an.
Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen auch schon im Falle einer AU (Arbeitsunfähigkeit), wenn der Betroffene länger als 6 Monate Krankgeschrieben ist). 

Als Alternative zu einer Arbeitsunfähigkeitsklausel, kann der Kunde auch eine private Krankentagegeld Versicherung abschließen. Bei richtiger Ausgestaltung bringt diese ähnliche Leistungen wie die Arbeitsunfähigkeitsklausel.